KI-Kennzeichnungspflicht: Was Art. 50 AI Act seit August 2026 für Chatbots und KI-Inhalte verlangt
Seit dem 2. August 2026 müssen Menschen erkennen können, dass sie mit einem KI-System sprechen, und bestimmte KI-Inhalte wie Deepfakes müssen offengelegt werden. Ein Hinweis nur in den Nutzungsbedingungen reicht dafür nach den Leitlinien der EU-Kommission nicht aus. Dieser Ratgeber von Hey2Ai erklärt die vier Pflichten aus Art. 50 und zeigt, wie ein Hinweis im Chat und eine Bildkennzeichnung konkret aussehen können.
Die vier Transparenzpflichten aus Art. 50
Art. 50 unterscheidet Anbieter, die ein KI-System entwickeln oder unter eigenem Namen anbieten, und Betreiber, die es beruflich einsetzen.
| Absatz | Wer | Pflicht |
|---|---|---|
| Abs. 1 | Anbieter | KI-Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, so gestalten, dass diese wissen, dass sie mit KI sprechen. Ausnahme: Es ist für eine verständige Person offensichtlich. |
| Abs. 2 | Anbieter | Synthetische Audio-, Bild-, Video- und Textausgaben maschinenlesbar markieren und als KI-generiert erkennbar machen. Ausnahme: reine Bearbeitungshilfen. |
| Abs. 3 | Betreiber | Betroffene über den Einsatz von Emotionserkennung oder biometrischer Kategorisierung informieren. |
| Abs. 4 | Betreiber | Deepfakes offenlegen. KI-Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen, offenlegen, außer ein Mensch hat sie geprüft und jemand trägt die redaktionelle Verantwortung. |
Der Hinweis muss vor dem Gespräch sichtbar oder hörbar sein
Für Chatbots und Sprachassistenten verlangen die Leitlinien der Kommission einen klaren, verständlichen Hinweis vor der ersten Interaktion. Formulierungen in Nutzungsbedingungen, versteckte Hinweise in Handbüchern oder tiefen Menüs und unsichtbare Markierungen reichen nicht aus. Bei Sprachassistenten nennen die Leitlinien eine Ansage zu Beginn und bei längeren Gesprächen auch zwischendurch. Ein kurzer Erkennungston allein genügt nicht.
Formal ist es Pflicht des Anbieters (Abs. 1). Setzt du ein fremdes System auf deiner Website oder an deiner Telefonnummer ein, solltest du als Betreiber sicherstellen, dass der Hinweis erfolgt (bei Telefon zu Beginn und bei längeren Gesprächen auch zwischendurch), denn deine Kunden sehen dein Unternehmen.
Formulierungsbeispiele
- Chat, erste Nachricht: „Hallo, ich bin der digitale Assistent der Muster GmbH, ein KI-System. Ich beantworte Fragen zu Terminen und Leistungen. Auf Wunsch verbinde ich Sie mit einem Mitarbeiter.“
- Chatfenster, feste Zeile über dem Eingabefeld: „Sie schreiben mit einer KI. Antworten können Fehler enthalten.“
- Telefon, Ansage zu Beginn: „Guten Tag, Sie sprechen mit dem KI-Assistenten der Muster GmbH. Wenn Sie lieber mit einem Menschen sprechen möchten, sagen Sie bitte: Mitarbeiter.“
Wie ein Chatbot insgesamt sauber eingeführt wird, beschreibt der Ratgeber zum KI-Chatbot auf der Firmenwebsite. Einen Überblick über alle weiteren Pflichten findest du auf der Seite zum EU AI Act. Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung.
KI-Bilder und KI-Texte: entscheidend ist der Einzelfall
Nicht jedes KI-Bild muss sichtbar beschriftet werden. Die sichtbare Offenlegung verlangt Abs. 4 von Betreibern bei Deepfakes, also Inhalten, die echten Personen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlich echt wirken würden. Farbkorrektur oder Zuschnitt machen ein Foto nach den Leitlinien in der Regel nicht zum Deepfake. Die maschinenlesbare Markierung nach Abs. 2 liefert der Anbieter des Generators, für Systeme, die schon vor August 2026 am Markt waren, bis 2. Dezember 2026.
Eine freiwillige Kennzeichnung schafft Vertrauen und vermeidet Abgrenzungsfragen.
- Bildunterschrift: „Bild mit KI erzeugt“ oder „Symbolbild, KI-generiert“.
- Deepfake in Video oder Audio: Einblendung zu Beginn und dauerhaft im Bild: „Diese Szene ist mit KI erzeugt und zeigt kein reales Ereignis.“
Bei Texten gilt die Pflicht nur für veröffentlichte Texte, die über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen. Sie entfällt, wenn ein Mensch den Text geprüft hat und eine Person oder ein Unternehmen redaktionell verantwortlich ist. Als Mindestmaß nennen die Leitlinien Faktenprüfung und Quellenvalidierung. Werbung und Produktbeschreibungen fallen nach den Leitlinien grundsätzlich nicht darunter, außer bei Aussagen zu Gesundheit, Verbrauchersicherheit oder Nachhaltigkeit.
In vier Schritten zur sauberen Kennzeichnung
- KI-Inventar
Erfassen
Liste alle Chatbots, Telefonassistenten, Bild- und Textgeneratoren auf, die nach außen wirken.
- Rolle und Absatz
Einordnen
Kläre je System, ob du Anbieter oder Betreiber bist und welche Absätze von Art. 50 greifen.
- Hinweise formulieren
Texten
Lege feste Hinweistexte für Chat, Telefon und Bilder fest und binde sie technisch ein.
- Kontrolle
Prüfen
Teste jeden Kanal aus Kundensicht und dokumentiere Hinweis, Datum und Verantwortlichen.
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Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), EUR-Lex
- EU AI Act, Artikel 50: Transparenzpflichten
- EU-Kommission: Guidelines on transparency obligations for providers and deployers of AI systems (20.7.2026)
- Bundesnetzagentur: Leitlinie zu Transparenzverpflichtungen für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen
- Bundesnetzagentur: Pressemitteilung zum KI-MIG vom 29.7.2026
- Baker Botts: EU AI Act Article 50 transparency obligations go live

