Personenbezogene Daten verlassen das Unternehmen
Mitarbeitende fügen Kundenmails, Verträge oder Mandantenunterlagen in einen privaten Chatbot ein. Für diese Übermittlung fehlen Rechtsgrundlage und Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
Eine freigegebene KI-Umgebung, entweder der fertige KI-Workspace (laut Anbieter in der EU gehostet) oder eine eigene KI-Plattform auf Servern in Deutschland, jeweils mit Vertrag zur Auftragsverarbeitung.



