KI-Telefonassistent: Was rechtlich erlaubt ist (DSGVO, § 201 StGB, AI Act)
Ein KI-Telefonassistent ist in Deutschland erlaubt, wenn er sich zu Beginn des Anrufs als KI zu erkennen gibt, Gespräche nur mit Einwilligung aufzeichnet und die Verarbeitung datenschutzrechtlich sauber geregelt ist. Wer ohne Befugnis das nichtöffentlich gesprochene Wort aufnimmt, macht sich nach § 201 StGB strafbar. Hey2Ai hat KI-Agenten umgesetzt, die auch das Telefon als Kanal nutzen, und fasst hier zusammen, worauf es ankommt.
Die KI-Ansage gehört an den Anfang jedes Anrufs
Seit dem 2. August 2026 müssen Menschen erkennen können, dass sie mit einem KI-System interagieren, sofern das nicht offensichtlich ist (Art. 50 Abs. 1 AI Act). Bei einer natürlich klingenden Stimme ist es das in aller Regel nicht. Formal ist es Pflicht des Anbieters; als Betreiber solltest du sicherstellen, dass der Hinweis erfolgt (bei Telefon zu Beginn und bei längeren Gesprächen auch zwischendurch). Die Leitlinien der EU-Kommission sehen das für Sprachassistenten so vor. Ein Erkennungston allein reicht nicht.
Ein Beispiel: „Guten Tag, Sie sprechen mit dem KI-Assistenten der Muster GmbH. Ich nehme Ihr Anliegen auf und leite es weiter. Wenn Sie lieber mit einem Menschen sprechen möchten, sagen Sie bitte: Mitarbeiter.“ Weitere Formulierungen findest du im Ratgeber zur KI-Kennzeichnungspflicht.
Aufzeichnen nur mit Einwilligung, und auch ohne Aufzeichnung bleibt es Datenverarbeitung
Das Aufnehmen eines Telefonats ist ohne Befugnis strafbar. § 201 Abs. 1 StGB bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder eine solche Aufnahme gebraucht oder Dritten zugänglich macht. Ein Kundentelefonat ist nichtöffentlich. Wenn du Gespräche speichern willst, etwa zur Qualitätssicherung, hole vorher eine ausdrückliche Einwilligung ein und biete eine Alternative ohne Aufzeichnung an.
Die Alternative: ohne Audiospeicherung
Viele Telefonassistenten kommen ohne Audioaufzeichnung aus. Die Sprache wird live in Text umgewandelt, das Audio nicht gespeichert, und nur eine Zusammenfassung des Anliegens landet im System. Ob eine solche flüchtige Verarbeitung strafrechtlich eine Aufnahme im Sinne von § 201 StGB ist, ist nach unserem Kenntnisstand nicht höchstrichterlich geklärt. Ein konkretes Gerichtsurteil zu KI-Telefonassistenten oder Voicebots ist uns nicht bekannt. Klar ist dagegen: Auch die Live-Transkription verarbeitet personenbezogene Daten. Du brauchst dafür eine Rechtsgrundlage, eine Information nach Art. 13 DSGVO und eine festgelegte Speicherdauer für Transkript und Zusammenfassung. Informiere in der Ansage deshalb auch darüber, dass das Gespräch transkribiert wird.
Was vor dem Start geregelt sein muss
| Punkt | Was zu tun ist | Grundlage |
|---|---|---|
| KI-Ansage | Ansage zu Beginn, bei langen Gesprächen wiederholen, Weg zum Menschen nennen | Art. 50 AI Act |
| Aufzeichnung | Nur nach ausdrücklicher Einwilligung, sonst ohne Audiospeicherung arbeiten | § 201 StGB, DSGVO |
| Information | Zweck, Rechtsgrundlage, Empfänger und Speicherdauer in Ansage und Datenschutzerklärung | Art. 13 DSGVO |
| Auftragsverarbeitung | AVV mit Telefonie-, Transkriptions- und KI-Anbieter, Verarbeitungsort prüfen | Art. 28 DSGVO |
| Speicherdauer | Löschfristen für Transkripte und Zusammenfassungen festlegen | Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO |
| Berufsgeheimnis | Dienstleister zur Verschwiegenheit verpflichten, Inhalte auf das Nötige begrenzen | § 203 StGB |
Kanzleien, Praxen und Versicherer brauchen zusätzliche Vorsicht
Wer einem Berufsgeheimnis unterliegt, muss Dienstleister vorab zur Verschwiegenheit verpflichten. § 203 StGB schützt fremde Geheimnisse, die etwa Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Angehörigen privater Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen anvertraut werden. Die Weitergabe an mitwirkende Personen wie IT-Dienstleister ist nach § 203 Abs. 3 StGB zulässig, soweit sie erforderlich ist. Nach Abs. 4 macht sich aber strafbar, wer nicht dafür sorgt, dass diese Dienstleister zur Geheimhaltung verpflichtet sind.
Praktisch heißt das: Der Telefonassistent sollte Anliegen aufnehmen und weiterleiten, aber keine Mandats- oder Gesundheitsdetails abfragen, die er nicht braucht. Wie ein Assistent in Steuerkanzleien eingeordnet wird, zeigt die Seite zu KI in Steuerkanzleien. Bei Hey2Ai läuft die Verarbeitung in der EU mit Hosting in Deutschland, ohne Training auf Kundendaten, und jeder Agent läuft mit menschlicher Freigabe.
Ist ein KI-Telefonassistent in Deutschland erlaubt?
Muss der Anrufer zustimmen, wenn eine KI das Telefonat aufzeichnet?
Ist eine Live-Transkription ohne Speicherung datenschutzfrei?
Muss mein KI-Telefonassistent sagen, dass er eine KI ist?
Gibt es Urteile zu KI-Telefonassistenten?
Darf ich als Steuerkanzlei oder Arztpraxis einen KI-Telefonassistenten nutzen?
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Quellen
- § 201 StGB: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
- § 203 StGB: Verletzung von Privatgeheimnissen
- EU AI Act, Artikel 50: Transparenzpflichten
- EU-Kommission: Guidelines on transparency obligations for providers and deployers of AI systems (20.7.2026)
- Bundesnetzagentur: Leitlinie zu Transparenzverpflichtungen für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen
- DSGVO Art. 13: Informationspflichten
- DSGVO Art. 28: Auftragsverarbeiter
- DSGVO Art. 5: Grundsätze, u. a. Speicherbegrenzung

