Ratgeber · Telefon

KI-Telefonassistent: Was rechtlich erlaubt ist (DSGVO, § 201 StGB, AI Act)

Ein KI-Telefonassistent ist in Deutschland erlaubt, wenn er sich zu Beginn des Anrufs als KI zu erkennen gibt, Gespräche nur mit Einwilligung aufzeichnet und die Verarbeitung datenschutzrechtlich sauber geregelt ist. Wer ohne Befugnis das nichtöffentlich gesprochene Wort aufnimmt, macht sich nach § 201 StGB strafbar. Hey2Ai hat KI-Agenten umgesetzt, die auch das Telefon als Kanal nutzen, und fasst hier zusammen, worauf es ankommt.

Zuletzt aktualisiert: · Hey2Ai, München

AI Act

Die KI-Ansage gehört an den Anfang jedes Anrufs

Seit dem 2. August 2026 müssen Menschen erkennen können, dass sie mit einem KI-System interagieren, sofern das nicht offensichtlich ist (Art. 50 Abs. 1 AI Act). Bei einer natürlich klingenden Stimme ist es das in aller Regel nicht. Formal ist es Pflicht des Anbieters; als Betreiber solltest du sicherstellen, dass der Hinweis erfolgt (bei Telefon zu Beginn und bei längeren Gesprächen auch zwischendurch). Die Leitlinien der EU-Kommission sehen das für Sprachassistenten so vor. Ein Erkennungston allein reicht nicht.

Ein Beispiel: „Guten Tag, Sie sprechen mit dem KI-Assistenten der Muster GmbH. Ich nehme Ihr Anliegen auf und leite es weiter. Wenn Sie lieber mit einem Menschen sprechen möchten, sagen Sie bitte: Mitarbeiter.“ Weitere Formulierungen findest du im Ratgeber zur KI-Kennzeichnungspflicht.

§ 201 StGB

Aufzeichnen nur mit Einwilligung, und auch ohne Aufzeichnung bleibt es Datenverarbeitung

Das Aufnehmen eines Telefonats ist ohne Befugnis strafbar. § 201 Abs. 1 StGB bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder eine solche Aufnahme gebraucht oder Dritten zugänglich macht. Ein Kundentelefonat ist nichtöffentlich. Wenn du Gespräche speichern willst, etwa zur Qualitätssicherung, hole vorher eine ausdrückliche Einwilligung ein und biete eine Alternative ohne Aufzeichnung an.

Die Alternative: ohne Audiospeicherung

Viele Telefonassistenten kommen ohne Audioaufzeichnung aus. Die Sprache wird live in Text umgewandelt, das Audio nicht gespeichert, und nur eine Zusammenfassung des Anliegens landet im System. Ob eine solche flüchtige Verarbeitung strafrechtlich eine Aufnahme im Sinne von § 201 StGB ist, ist nach unserem Kenntnisstand nicht höchstrichterlich geklärt. Ein konkretes Gerichtsurteil zu KI-Telefonassistenten oder Voicebots ist uns nicht bekannt. Klar ist dagegen: Auch die Live-Transkription verarbeitet personenbezogene Daten. Du brauchst dafür eine Rechtsgrundlage, eine Information nach Art. 13 DSGVO und eine festgelegte Speicherdauer für Transkript und Zusammenfassung. Informiere in der Ansage deshalb auch darüber, dass das Gespräch transkribiert wird.

Prüfliste

Was vor dem Start geregelt sein muss

Stand Oktober 2026. Diese Übersicht ist keine Rechtsberatung.
PunktWas zu tun istGrundlage
KI-AnsageAnsage zu Beginn, bei langen Gesprächen wiederholen, Weg zum Menschen nennenArt. 50 AI Act
AufzeichnungNur nach ausdrücklicher Einwilligung, sonst ohne Audiospeicherung arbeiten§ 201 StGB, DSGVO
InformationZweck, Rechtsgrundlage, Empfänger und Speicherdauer in Ansage und DatenschutzerklärungArt. 13 DSGVO
AuftragsverarbeitungAVV mit Telefonie-, Transkriptions- und KI-Anbieter, Verarbeitungsort prüfenArt. 28 DSGVO
SpeicherdauerLöschfristen für Transkripte und Zusammenfassungen festlegenArt. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO
BerufsgeheimnisDienstleister zur Verschwiegenheit verpflichten, Inhalte auf das Nötige begrenzen§ 203 StGB
Berufsgeheimnisträger

Kanzleien, Praxen und Versicherer brauchen zusätzliche Vorsicht

Wer einem Berufsgeheimnis unterliegt, muss Dienstleister vorab zur Verschwiegenheit verpflichten. § 203 StGB schützt fremde Geheimnisse, die etwa Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Angehörigen privater Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen anvertraut werden. Die Weitergabe an mitwirkende Personen wie IT-Dienstleister ist nach § 203 Abs. 3 StGB zulässig, soweit sie erforderlich ist. Nach Abs. 4 macht sich aber strafbar, wer nicht dafür sorgt, dass diese Dienstleister zur Geheimhaltung verpflichtet sind.

Praktisch heißt das: Der Telefonassistent sollte Anliegen aufnehmen und weiterleiten, aber keine Mandats- oder Gesundheitsdetails abfragen, die er nicht braucht. Wie ein Assistent in Steuerkanzleien eingeordnet wird, zeigt die Seite zu KI in Steuerkanzleien. Bei Hey2Ai läuft die Verarbeitung in der EU mit Hosting in Deutschland, ohne Training auf Kundendaten, und jeder Agent läuft mit menschlicher Freigabe.

FAQ

Fragen zum KI-Telefonassistenten

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Ist ein KI-Telefonassistent in Deutschland erlaubt?
Ja. Er muss sich zu Beginn als KI zu erkennen geben, darf Gespräche nur mit Einwilligung aufzeichnen und braucht eine saubere datenschutzrechtliche Grundlage mit Information der Anrufer und Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
Muss der Anrufer zustimmen, wenn eine KI das Telefonat aufzeichnet?
Ja, für eine Audioaufzeichnung brauchst du eine vorherige, ausdrückliche Einwilligung. Wer ohne Befugnis das nichtöffentlich gesprochene Wort aufnimmt, macht sich nach § 201 StGB strafbar. Biete eine Alternative ohne Aufzeichnung an.
Ist eine Live-Transkription ohne Speicherung datenschutzfrei?
Nein. Auch wenn kein Audio gespeichert wird, verarbeitet die Transkription personenbezogene Daten. Du brauchst eine Rechtsgrundlage, musst Anrufer informieren und Löschfristen für Transkripte und Zusammenfassungen festlegen.
Muss mein KI-Telefonassistent sagen, dass er eine KI ist?
Ja, seit dem 2. August 2026 nach Art. 50 AI Act, sofern es nicht offensichtlich ist. Formal ist es Pflicht des Anbieters; als Betreiber solltest du sicherstellen, dass der Hinweis erfolgt (bei Telefon zu Beginn und bei längeren Gesprächen auch zwischendurch). Das entspricht den Leitlinien der Kommission.
Gibt es Urteile zu KI-Telefonassistenten?
Ein konkretes Gerichtsurteil zu KI-Telefonassistenten oder Voicebots ist uns nicht bekannt. Maßgeblich sind daher die allgemeinen Regeln aus § 201 StGB, DSGVO und AI Act. Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung.
Darf ich als Steuerkanzlei oder Arztpraxis einen KI-Telefonassistenten nutzen?
Grundsätzlich ja, mit zusätzlicher Vorsicht. Nach § 203 StGB müssen Dienstleister zur Verschwiegenheit verpflichtet sein, und der Assistent sollte nur die Angaben abfragen, die für die Weiterleitung nötig sind.
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