Ratgeber · Mitbestimmung

KI und Betriebsrat: Wann Mitbestimmung greift und was in eine KI-Betriebsvereinbarung gehört

Der Betriebsrat bestimmt bei KI mit, sobald ein Werkzeug als technische Einrichtung geeignet ist, Verhalten oder Leistung der Beschäftigten zu überwachen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG), und er muss über den geplanten Einsatz von KI in Arbeitsabläufen rechtzeitig unterrichtet werden (§ 90 BetrVG). Am saubersten regeln Unternehmen das mit einer KI-Rahmenvereinbarung, die Werkzeuge, Datenumgang, Auswertungsverbote und das Verfahren für neue Anwendungen festlegt. Dieser Ratgeber von Hey2Ai erklärt die Rechtsgrundlagen, eine wichtige Gerichtsentscheidung zu ChatGPT und die Inhalte einer solchen Vereinbarung.

Zuletzt aktualisiert: · Hey2Ai, München

Rechtsgrundlagen

Welche Beteiligungsrechte der Betriebsrat bei KI hat

Drei Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes sind beim KI-Einsatz entscheidend: Mitbestimmung bei Überwachungstechnik, Unterrichtung bei der Planung und das Recht auf einen Sachverständigen. Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung; im Einzelfall solltest du arbeitsrechtlichen Rat einholen.

  • § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Der Betriebsrat bestimmt mit bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, Verhalten oder Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen. KI-Werkzeuge, die Eingaben oder Verläufe je Konto speichern, können darunter fallen. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Einigungsstelle (§ 87 Abs. 2).
  • § 90 BetrVG: Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat über die Planung von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen einschließlich des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz rechtzeitig und unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen unterrichten. Die Beratung muss so früh erfolgen, dass Vorschläge und Bedenken des Betriebsrats noch berücksichtigt werden können.
  • § 80 Abs. 3 BetrVG: Muss der Betriebsrat die Einführung oder Anwendung von KI beurteilen, gilt die Hinzuziehung eines Sachverständigen insoweit als erforderlich.

Hinzu kommt der EU AI Act. Nach Art. 26 Abs. 7 müssen Arbeitgeber, die ein Hochrisiko-KI-System betreiben, die Arbeitnehmervertretung und die betroffenen Beschäftigten informieren, bevor sie das System am Arbeitsplatz in Betrieb nehmen oder verwenden. Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III gelten nach dem Digital Omnibus ab 2. Dezember 2027; Anwendungen in der Personalauswahl gehören typischerweise dazu.

Rechtsprechung

Was das ArbG Hamburg zu ChatGPT entschieden hat

Die bloße Erlaubnis, ChatGPT über private Konten im Browser zu nutzen, ist nach dem Arbeitsgericht Hamburg nicht mitbestimmungspflichtig. Im Beschluss vom 16. Januar 2024 (24 BVGa 1/24) hatte ein Arbeitgeber die Nutzung auf eigene Kosten der Beschäftigten gestattet und Regeln für den dienstlichen Gebrauch erlassen.

Das Gericht sah darin kein Thema der betrieblichen Ordnung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, weil die Vorgaben das Arbeitsverhalten betreffen. Auch § 87 Abs. 1 Nr. 6 griff nicht: ChatGPT war nicht auf Firmenrechnern installiert, und der Arbeitgeber konnte keine Verhaltens- oder Leistungsdaten abrufen.

Die Entscheidung ist ein Eilverfahren der ersten Instanz und eng auf den Sachverhalt bezogen. Stellt das Unternehmen ein eigenes KI-Werkzeug mit betrieblichen Konten bereit, liegt die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 nahe. Private Konten sind zudem datenschutzrechtlich problematisch: Die Datenschutzkonferenz empfiehlt betriebliche Geräte und Accounts.

Betriebsvereinbarung

Inhalte einer KI-Rahmenvereinbarung

Eine Rahmenvereinbarung regelt die Grundsätze einmal. Neue Werkzeuge folgen als Anlagen.

Orientierung, keine Mustervereinbarung. Der konkrete Inhalt hängt von Werkzeugen und Betrieb ab.
BausteinWas geregelt wird
GeltungsbereichWelche Systeme als KI gelten, etwa Chat-Assistenten, Copilot-Funktionen, eigene Agenten und Automatisierungen
AnlagenverfahrenJedes Werkzeug erhält eine Anlage mit Zweck, Funktionen, Datenarten, Speicherorten und Berechtigungen
Leistungs- und VerhaltenskontrolleAusdrückliches Verbot, Eingaben, Nutzungsdaten oder Protokolle zur individuellen Leistungsbewertung auszuwerten
Protokolle und ZugriffWelche Logs entstehen, wer sie zu welchem Zweck einsehen darf und wann sie gelöscht werden
DatenschutzErlaubte Datenklassen, betriebliche Konten, kein Training auf Unternehmensdaten, Einbindung der Datenschutzbeauftragten
Menschliche EntscheidungPersonelle Entscheidungen trifft immer ein Mensch, KI-Ergebnisse werden vor der Verwendung geprüft
QualifizierungMaßnahmen zur KI-Kompetenz, Zeitrahmen und Verantwortlichkeiten
Beteiligung und ÄnderungVerfahren für neue Anwendungen, Sachverständige, Überprüfungsrhythmus und Kündigung
Ohne Betriebsrat

Was Unternehmen ohne Betriebsrat tun sollten

Ohne Betriebsrat entfällt die Mitbestimmung, nicht aber der Regelungsbedarf. Datenschutz, KI-Kompetenz nach Art. 4 EU AI Act und die Informationspflichten bei Hochrisiko-KI gelten unabhängig davon. An die Stelle der Betriebsvereinbarung tritt eine schriftliche KI-Richtlinie, die Werkzeuge, Daten und Prüfpflichten regelt und die Beschäftigten über Protokolle und Auswertungen informiert.

Akzeptanz bleibt der Engpass: Nach einer Bitkom-Umfrage aus dem Jahr 2026 nennen 42 Prozent der Unternehmen, die KI bereits einsetzen, fehlende Akzeptanz der Beschäftigten als Hemmnis. Ein freigegebenes Werkzeug mit klaren Regeln, etwa eine eigene KI-Plattform mit Hosting in Deutschland, ersetzt private Konten und macht die Regeln im Alltag umsetzbar.

FAQ

Fragen zu KI und Betriebsrat

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Muss der Betriebsrat zustimmen, wenn ich ChatGPT einführe?
Wenn du ChatGPT oder ein vergleichbares Werkzeug mit betrieblichen Konten bereitstellst, ist eine Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG naheliegend, weil Nutzungsdaten je Person anfallen können. Das ArbG Hamburg hat nur die bloße Erlaubnis privater Konten als mitbestimmungsfrei eingestuft. Unterrichten musst du den Betriebsrat nach § 90 BetrVG in jedem Fall.
Brauche ich für jedes KI-Tool eine eigene Betriebsvereinbarung?
Nein. Bewährt hat sich eine Rahmenvereinbarung mit allgemeinen Regeln und einer Anlage je Werkzeug. Neue Anwendungen werden über das vereinbarte Anlagenverfahren aufgenommen.
Darf der Betriebsrat bei KI einen Sachverständigen hinzuziehen?
Ja. Nach § 80 Abs. 3 BetrVG gilt die Hinzuziehung eines Sachverständigen als erforderlich, wenn der Betriebsrat die Einführung oder Anwendung von KI beurteilen muss. Die Einzelheiten werden mit dem Arbeitgeber vereinbart.
Was ändert der EU AI Act für den Betriebsrat?
Für Hochrisiko-KI am Arbeitsplatz verlangt Art. 26 Abs. 7, dass Arbeitgeber die Arbeitnehmervertretung und die Betroffenen vor dem Einsatz informieren. Für Systeme nach Anhang III gilt das ab 2. Dezember 2027. Die Rechte aus dem BetrVG bestehen daneben.
Ich habe keinen Betriebsrat. Muss ich trotzdem etwas regeln?
Ja. Datenschutz, KI-Kompetenz und Transparenzpflichten gelten unabhängig vom Betriebsrat. Eine KI-Richtlinie mit freigegebenen Werkzeugen und klaren Datenregeln erfüllt den Zweck einer Vereinbarung.
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