StreitRecht · Plattform-AGB
Meta will Websites aus deinen Posts auslesen: Verlage schlagen Alarm
Neue Meta-Geschäftsbedingungen: Verlage fordern Stopp durch die EU-Kommission
Ab dem 30. Oktober 2026 will Meta Inhalte von Websites nutzen dürfen, die in Posts von Unternehmenskonten verlinkt sind. Verlegerverbände sehen darin einen Verstoß gegen den Digital Markets Act.
Das ist passiert
Meta ändert zum 30. Oktober 2026 seine Commercial Terms für Facebook und Instagram. Die Verlegerverbände MVFP und BDZV haben am 20. Oktober 2026 die EU-Kommission aufgefordert, die Änderung sofort zu prüfen und ihre Anwendung bis zum Abschluss des Verfahrens zu untersagen, der European Publishers Council hatte sich bereits am 16. Oktober an die Kommission gewandt.
Auf einen Blick
Streit um die neuen Commercial Terms von Meta
- MVFP und BDZV fordern ein Eingreifen der EU-Kommission
- Geänderte Commercial Terms von Meta sollen gelten
Die Fakten
- Nach der neuen Klausel soll Meta die in Posts verlinkten Domains, Websites und URLs samt der darüber erreichbaren Inhalte automatisch crawlen, indexieren, zwischenspeichern und analysieren dürfen, etwa Artikel, Archive, Bilder, Videos und Datenbanken. [1]
- Die Inhalte sollen für die Entwicklung, Verbesserung und Erforschung von Werbe- und Business-Produkten von Meta genutzt werden können. Ein ausdrücklicher Hinweis auf Training fehlt in der jüngsten Fassung, nach Ansicht der Verbände bleiben Nutzungen wie Retrieval, semantische Suche und Zusammenfassungen aber abgedeckt. [1]
- MVFP und BDZV sehen einen Verstoß gegen Artikel 6 Absatz 12 des Digital Markets Act, der faire, angemessene und diskriminierungsfreie Zugangsbedingungen verlangt. [1]
- Der European Publishers Council schreibt, die Änderung betreffe jedes Unternehmen mit einem Meta-Konto, und hat sich an die Exekutiv-Vizepräsidentinnen Ribera und Virkkunen gewandt. [2]
- Auf der Seite mit den Commercial Terms weist Meta selbst darauf hin, dass aktualisierte Bedingungen am 30. Oktober 2026 in Kraft treten. [3]
Darum ist das wichtig
Die Auseinandersetzung zeigt, dass KI-Nutzungsrechte zunehmend über Plattform-Geschäftsbedingungen geregelt werden, die Unternehmen mit einem Klick akzeptieren. Ob die Klausel mit dem Digital Markets Act vereinbar ist, entscheidet nicht der Streit der Verbände, sondern gegebenenfalls die EU-Kommission.
Was das für deine Firma heißt
Unternehmen mit Facebook- oder Instagram-Unternehmenskonten sollten die geänderten Bedingungen lesen und prüfen, welche Inhalte auf ihren verlinkten Websites stehen, etwa Fachartikel, Preislisten oder Downloads. Die Meldung ist eine Einordnung und keine Rechtsberatung, im Zweifel sollte die Rechtsabteilung bewerten, ob Inhalte anders veröffentlicht oder technisch geschützt werden. Für den eigenen Umgang mit KI und Daten hilft eine KI-Richtlinie.
Was das für dich im Job heißt
Wer im Marketing oder in der Unternehmenskommunikation Social-Media-Konten betreut, sollte wissen, dass schon das Verlinken eigener Inhalte Nutzungsrechte berühren kann. Bevor neue Plattformbedingungen bestätigt werden, ist eine Abstimmung mit Vorgesetzten oder der Rechtsabteilung sinnvoll.
So hilft Hey2Ai
Welche Inhalte deines Unternehmens landen bei Plattformen?
Auch im eigenen Unternehmen lohnt sich ein Blick darauf, welche Daten in welche KI-Dienste fließen. Eine eigene KI-Plattform von Hey2Ai läuft auf Servern in Deutschland und nutzt in der EU gehostete Modelle, die nicht mit deinen Daten trainiert werden.
Diese Meldung beruht auf der Pressemitteilung von MVFP und BDZV vom 20. Oktober 2026, der Stellungnahme des European Publishers Council vom 16. Oktober 2026 und der Commercial-Terms-Seite von Meta. Zusammenfassung und Einordnung: Redaktion Hey2Ai. Quellen geprüft am 25.10.2026.
Hier steht es: die Quellen
Fragen zu dieser Meldung
Darf Meta Inhalte meiner Firmenwebsite für eigene Produkte nutzen?
Nach den ab 30. Oktober 2026 geltenden Commercial Terms will Meta verlinkte Websites crawlen und für eigene Werbe- und Business-Produkte nutzen dürfen. Verlegerverbände halten das für unzulässig und haben die EU-Kommission eingeschaltet, eine Entscheidung gibt es noch nicht.
Wann treten die neuen Meta Commercial Terms in Kraft?
Laut Meta treten die aktualisierten Commercial Terms am 30. Oktober 2026 in Kraft.
Warum beschweren sich Verlage über Meta?
MVFP, BDZV und der European Publishers Council sehen in der Klausel eine unzulässige Kopplung: Wer Facebook und Instagram nutzt, soll zugleich Rechte an Inhalten auf der eigenen Website einräumen. Sie berufen sich dabei auf den Digital Markets Act.