Urteil gegen SnapDatenschutz · KI-Chatbots

Snapchat wollte KI-Chats für Werbung nutzen: Gericht sagt Nein

LG Köln: Snap darf Daten aus dem Chatbot My AI nicht ohne Rechtsgrundlage für Werbung nutzen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen Snap gewonnen: Voreingestellte Häkchen ersetzen keine Einwilligung, auch nicht bei Daten aus dem KI-Chatbot.

Redaktion Hey2Ai · · Quellen geprüft am · 2 Min. Lesezeit

Das ist passiert

Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 17. September 2026 (Az. 33 O 120/24) der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Snap in vollem Umfang stattgegeben. Snap darf personenbezogene Daten, auch sensible Daten von Kindern und Jugendlichen, nicht ohne ausreichende Rechtsgrundlage für Werbung nutzen und die Einwilligung nicht durch Voreinstellungen ersetzen. Der vzbv hat das noch nicht rechtskräftige Urteil am 15. Oktober 2026 veröffentlicht.

Auf einen Blick

Verfahren vzbv gegen Snap vor dem LG Köln

  1. Urteil des LG Köln, Az. 33 O 120/24
  2. vzbv veröffentlicht Urteil gegen Snap (nicht rechtskräftig)
Daten laut Veröffentlichung des Verbraucherzentrale Bundesverbands. [1]

Die Fakten

  1. Snapchat richtet sich an Personen ab 13 Jahren und enthält den KI-Chatbot My AI. Beim ersten Start wies die App darauf hin, dass My AI Angaben der Nutzer unter anderem für Anzeigen verwenden kann. [1]
  2. Laut vzbv konnten alle Eingaben im Chat einschließlich Fotos, Sprachnachrichten und sensibler Angaben etwa zu Religion oder sexueller Orientierung für personalisierte Werbung ausgewertet werden. Eine ausdrückliche Einwilligung dafür war nicht vorgesehen. [1]
  3. In den Anzeigenpräferenzen waren alle Optionen vorab angekreuzt, darunter die Weitergabe an Werbenetzwerke von Drittanbietern. Das Gericht stützte sich auf die BGH-Rechtsprechung, nach der eine durch Voreinstellungen erzeugte Einwilligung unwirksam ist. [1]
  4. Auch Werbung für Alkohol und Glücksspiel war in Profilen Minderjähriger voreingestellt. Die rechtswidrige Verarbeitung belegte der vzbv mit Musteranfragen über das Konto eines minderjährigen Nutzers. [1]
  5. Das Gericht berücksichtigte Stellungnahmen der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW) und der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). [1]

Darum ist das wichtig

Das Urteil ist eine der ersten deutschen Gerichtsentscheidungen zur Werbenutzung von Daten aus einem KI-Chatbot. Es macht deutlich, dass Chat-Eingaben oft sensible Informationen enthalten und deshalb dieselben strengen Regeln gelten wie für andere personenbezogene Daten.

Was das für deine Firma heißt

Wer einen Chatbot für Kunden betreibt und die Gespräche für Marketing auswerten möchte, braucht dafür eine tragfähige Rechtsgrundlage und eine echte Einwilligung ohne vorangekreuzte Häkchen. Sinnvoll ist, Zweck und Datenflüsse des Chatbots vorab festzulegen und in einer KI-Richtlinie zu verankern. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Diese Meldung ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Was das für dich im Job heißt

Beschäftigte, die Chatbots oder Kampagnen betreuen, sollten wissen, dass Eingaben in einen Chat oft sensibel sind und nicht beliebig weiterverwendet werden dürfen. Wer Einstellungen und Einwilligungstexte gestaltet, trägt Verantwortung dafür, dass Nutzer bewusst zustimmen können.

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Wer Daten aus KI-Gesprächen weiterverwendet, braucht eine saubere Rechtsgrundlage. Mit KI-Agenten von Hey2Ai nutzt du Daten nur für ihren Zweck, und jedes Ergebnis wird einem Menschen zur Freigabe vorgelegt.

Diese Meldung beruht auf der Veröffentlichung des Verbraucherzentrale Bundesverbands vom 15. Oktober 2026 zum Urteil des LG Köln vom 17. September 2026. Zusammenfassung und Einordnung: Redaktion Hey2Ai. Quellen geprüft am 25.10.2026.

Hier steht es: die Quellen

Fragen zu dieser Meldung

Darf ich Chatbot-Gespräche meiner Kunden für Werbung nutzen?

Nur mit einer ausreichenden Rechtsgrundlage. Das LG Köln hat Snap untersagt, Daten aus dem Chatbot My AI ohne eine solche Grundlage für Werbung zu verwenden; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zählen vorangekreuzte Häkchen für mich als gültige Einwilligung?

Nein. Das Gericht folgte der Rechtsprechung des BGH, nach der eine durch Voreinstellungen erzeugte Einwilligung unwirksam ist.

Was gilt für Daten von Jugendlichen bei KI-Chatbots?

Laut vzbv erlaubt die DSGVO die Verarbeitung sensibler Daten grundsätzlich nicht, Ausnahmen setzen eine ausdrückliche Einwilligung voraus. Bei Nutzern unter 16 Jahren ist zusätzlich die Zustimmung der Eltern nötig.