# KI-Kennzeichnungspflicht: Was Art. 50 AI Act seit August 2026 für Chatbots und KI-Inhalte verlangt

> Seit dem 2. August 2026 müssen Menschen erkennen können, dass sie mit einem KI-System sprechen, und bestimmte KI-Inhalte wie Deepfakes müssen offengelegt werden. Ein Hinweis nur in den Nutzungsbedingungen reicht dafür nach den Leitlinien der EU-Kommission nicht aus. Dieser Ratgeber von Hey2Ai erklärt die vier Pflichten aus Art. 50 und zeigt, wie ein Hinweis im Chat und eine Bildkennzeichnung konkret aussehen können.

Quelle: https://hey2.ai/ratgeber/ki-kennzeichnungspflicht-art-50/ · Stand: 25.10.2026 · Hey2Ai, München

## Das Wichtigste in Kürze

- Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 gilt seit 2. August 2026
- Chatbots und Sprachassistenten: Nutzer müssen wissen, dass sie mit KI interagieren, außer es ist offensichtlich
- Anbieter generativer KI markieren Ausgaben maschinenlesbar, Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026 für Altsysteme
- Betreiber legen Deepfakes und KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse offen
- Leitlinien der Kommission vom 20. Juli 2026: Hinweis nur in AGB oder Handbuch genügt nicht
- Bußgelder bis 15 Mio. Euro oder 3 % des Umsatzes, für KMU der niedrigere Betrag

## Die vier Transparenzpflichten aus Art. 50

Art. 50 unterscheidet Anbieter, die ein KI-System entwickeln oder unter eigenem Namen anbieten, und Betreiber, die es beruflich einsetzen.

| Absatz | Wer | Pflicht |
|---|---|---|
| Abs. 1 | Anbieter | KI-Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, so gestalten, dass diese wissen, dass sie mit KI sprechen. Ausnahme: Es ist für eine verständige Person offensichtlich. |
| Abs. 2 | Anbieter | Synthetische Audio-, Bild-, Video- und Textausgaben maschinenlesbar markieren und als KI-generiert erkennbar machen. Ausnahme: reine Bearbeitungshilfen. |
| Abs. 3 | Betreiber | Betroffene über den Einsatz von Emotionserkennung oder biometrischer Kategorisierung informieren. |
| Abs. 4 | Betreiber | Deepfakes offenlegen. KI-Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen, offenlegen, außer ein Mensch hat sie geprüft und jemand trägt die redaktionelle Verantwortung. |

## Der Hinweis muss vor dem Gespräch sichtbar oder hörbar sein

Für Chatbots und Sprachassistenten verlangen die Leitlinien der Kommission einen klaren, verständlichen Hinweis vor der ersten Interaktion. Formulierungen in Nutzungsbedingungen, versteckte Hinweise in Handbüchern oder tiefen Menüs und unsichtbare Markierungen reichen nicht aus. Bei Sprachassistenten nennen die Leitlinien eine Ansage zu Beginn und bei längeren Gesprächen auch zwischendurch. Ein kurzer Erkennungston allein genügt nicht.

Formal ist es Pflicht des Anbieters (Abs. 1). Setzt du ein fremdes System auf deiner Website oder an deiner Telefonnummer ein, solltest du als Betreiber sicherstellen, dass der Hinweis erfolgt (bei Telefon zu Beginn und bei längeren Gesprächen auch zwischendurch), denn deine Kunden sehen dein Unternehmen.

### Formulierungsbeispiele

- **Chat, erste Nachricht:** „Hallo, ich bin der digitale Assistent der Muster GmbH, ein KI-System. Ich beantworte Fragen zu Terminen und Leistungen. Auf Wunsch verbinde ich Sie mit einem Mitarbeiter.“
- **Chatfenster, feste Zeile über dem Eingabefeld:** „Sie schreiben mit einer KI. Antworten können Fehler enthalten.“
- **Telefon, Ansage zu Beginn:** „Guten Tag, Sie sprechen mit dem KI-Assistenten der Muster GmbH. Wenn Sie lieber mit einem Menschen sprechen möchten, sagen Sie bitte: Mitarbeiter.“

Wie ein Chatbot insgesamt sauber eingeführt wird, beschreibt der Ratgeber zum [KI-Chatbot auf der Firmenwebsite](https://hey2.ai/ratgeber/ki-chatbot-website-kundenservice/). Einen Überblick über alle weiteren Pflichten findest du auf der Seite zum [EU AI Act](https://hey2.ai/eu-ai-act/). Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung.

## KI-Bilder und KI-Texte: entscheidend ist der Einzelfall

Nicht jedes KI-Bild muss sichtbar beschriftet werden. Die sichtbare Offenlegung verlangt Abs. 4 von Betreibern bei Deepfakes, also Inhalten, die echten Personen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlich echt wirken würden. Farbkorrektur oder Zuschnitt machen ein Foto nach den Leitlinien in der Regel nicht zum Deepfake. Die maschinenlesbare Markierung nach Abs. 2 liefert der Anbieter des Generators, für Systeme, die schon vor August 2026 am Markt waren, bis 2. Dezember 2026.

Eine freiwillige Kennzeichnung schafft Vertrauen und vermeidet Abgrenzungsfragen.

- **Bildunterschrift:** „Bild mit KI erzeugt“ oder „Symbolbild, KI-generiert“.
- **Deepfake in Video oder Audio:** Einblendung zu Beginn und dauerhaft im Bild: „Diese Szene ist mit KI erzeugt und zeigt kein reales Ereignis.“

Bei Texten gilt die Pflicht nur für veröffentlichte Texte, die über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen. Sie entfällt, wenn ein Mensch den Text geprüft hat und eine Person oder ein Unternehmen redaktionell verantwortlich ist. Als Mindestmaß nennen die Leitlinien Faktenprüfung und Quellenvalidierung. Werbung und Produktbeschreibungen fallen nach den Leitlinien grundsätzlich nicht darunter, außer bei Aussagen zu Gesundheit, Verbrauchersicherheit oder Nachhaltigkeit.

## In vier Schritten zur sauberen Kennzeichnung

1. **Erfassen** (KI-Inventar): Liste alle Chatbots, Telefonassistenten, Bild- und Textgeneratoren auf, die nach außen wirken.
2. **Einordnen** (Rolle und Absatz): Kläre je System, ob du Anbieter oder Betreiber bist und welche Absätze von Art. 50 greifen.
3. **Texten** (Hinweise formulieren): Lege feste Hinweistexte für Chat, Telefon und Bilder fest und binde sie technisch ein.
4. **Prüfen** (Kontrolle): Teste jeden Kanal aus Kundensicht und dokumentiere Hinweis, Datum und Verantwortlichen.

## Fragen zur KI-Kennzeichnungspflicht

### Muss ich meinen Website-Chatbot als KI kennzeichnen?

Ja, wenn nicht offensichtlich ist, dass Nutzer mit einer KI schreiben. Formal ist es Pflicht des Anbieters; als Betreiber solltest du sicherstellen, dass der Hinweis erfolgt. Der Hinweis muss spätestens bei der ersten Interaktion klar erkennbar sein, am besten in der ersten Nachricht. Ein Satz in den AGB oder der Datenschutzerklärung reicht nach den Leitlinien der Kommission nicht.

### Seit wann gilt die Kennzeichnungspflicht für KI?

Art. 50 AI Act gilt seit dem 2. August 2026. Für die maschinenlesbare Markierung durch Anbieter generativer Systeme, die schon vorher am Markt waren, gilt eine Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026.

### Muss jedes KI-generierte Bild gekennzeichnet werden?

Nein. Sichtbar offenlegen müssen Betreiber vor allem Deepfakes, also Bilder, Videos oder Audio, die echt wirken und reale Personen, Orte oder Ereignisse nachahmen. Eine freiwillige Kennzeichnung ist trotzdem sinnvoll.

### Muss ich Blogartikel kennzeichnen, die mit ChatGPT geschrieben wurden?

Nur wenn sie die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen und ohne menschliche Prüfung und redaktionelle Verantwortung erscheinen. Wer Texte vor der Veröffentlichung inhaltlich prüft und dafür verantwortlich zeichnet, fällt nicht unter die Pflicht.

### Wer kontrolliert die KI-Kennzeichnung in Deutschland?

Mit dem KI-Marktüberwachungsgesetz (KI-MIG), in Kraft seit 29. Juli 2026, ist die Bundesnetzagentur Marktüberwachungsbehörde für die KI-Verordnung. In bereits harmonisierten Bereichen bleiben bestehende Aufsichten wie die BaFin zuständig.

### Was droht bei fehlender KI-Kennzeichnung?

Verstöße gegen Art. 50 können mit bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt jeweils der niedrigere Betrag. Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung.

## Quellen

- [Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R1689)
- [EU AI Act, Artikel 50: Transparenzpflichten](https://artificialintelligenceact.eu/article/50/)
- [EU-Kommission: Guidelines on transparency obligations for providers and deployers of AI systems (20.7.2026)](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/library/guidelines-transparency-obligations-providers-and-deployers-ai-systems)
- [Bundesnetzagentur: Leitlinie zu Transparenzverpflichtungen für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/KI/4_Transparenzpflichten/Leitlinien/artikel.html)
- [Bundesnetzagentur: Pressemitteilung zum KI-MIG vom 29.7.2026](https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/20260729_KI_VO.html)
- [Baker Botts: EU AI Act Article 50 transparency obligations go live](https://www.bakerbotts.com/thought-leadership/publications/2026/september/eu-ai-act-article-50-transparency-obligations-go-live)

## Kontakt

Kostenlose KI-Analyse (30 Minuten): https://cal.com/hey2ai-ki-check/termin · E-Mail: info@hey2.ai
