# Parloa im DSGVO-Check

> Enterprise-Plattform für KI-Agenten im Kundenservice, vor allem am Telefon.

Kategorie: Telefon & Kundenservice · Anbieter: Parloa · geprüft am 25.10.2026

Parloa ist eine Plattform, um KI-Agenten für den Kundenservice zu bauen, zu testen und zu betreiben, etwa als Ersatz für Telefonmenüs oder für Terminvergabe und Schadenmeldung. Sie richtet sich nach Selbstdarstellung und Referenzen an Großunternehmen mit hohem Anrufvolumen, nicht an Kleinbetriebe.

## Datenschutz und EU AI Act

- **Anbieter und Sitz:** Parloa GmbH, Schönhauser Allee 9, 10119 Berlin, Deutschland (laut Datenschutzerklärung, Stand 24.07.2026). [1]
- **Serverstandort:** Nicht öffentlich angegeben. Das Trust Center nennt als Hosting nur „Major Cloud Provider“, ein Fachartikel des Anbieters sagt, Parloa laufe auf Microsoft Azure mit regionalen Rechenzentren in Nordamerika, Europa und Asien-Pazifik. [2]
- **Datenhaltung in der EU:** Optional bzw. nicht verbindlich belegt: Parloa nennt „regionale Hosting-Optionen“, aber keine konkrete EU-Region. Laut Release-Notes (20.02.2026) lässt sich die Sprachausgabe je Agent in der EU oder den USA verarbeiten, dafür muss ElevenLabs als Unterauftragsverarbeiter akzeptiert werden, und es gibt einen „Zero Retention Mode“ ohne Speicherung. [3]
- **Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV):** Auf Anfrage: Das Trust Center listet eine „Data Processing Agreement“. Ob und wie du sie ohne Zugangsanfrage einsehen kannst, ist nicht öffentlich angegeben. [2]
- **Training mit deinen Daten:** Nicht öffentlich angegeben. Weder Trust Center noch Produktseiten enthalten eine Aussage dazu, auch nicht für die Enterprise-Verträge. [2]
- **Zertifizierungen:** Laut Trust Center ISO/IEC 27001:2022, ISO/IEC 42001:2023, SOC 2 Typ 1 und Typ 2, PCI DSS (dazu weitere Einträge wie HIPAA und DORA). BSI C5 hat Parloa nach eigener rechtlicher Prüfung nicht, nutzt aber Cloud-Anbieter mit gültigem C5-Testat. [2]
- **Einordnung EU AI Act:** Das Trust Center führt „EU AI Act“ als Konformitätspunkt, ohne Details in den abgerufenen Seiten. Ein KI-Agent am Telefon interagiert direkt mit Menschen, daher gilt die Transparenzpflicht nach Art. 50 AI Act. Formal ist das eine Pflicht des Anbieters. Als Betreiber solltest du sicherstellen, dass der Hinweis erfolgt: zu Beginn des Gesprächs und bei längeren Gesprächen auch zwischendurch. [4]

**Datenschutz-Ampel: Grau.** Öffentlich fehlen zwei wesentliche Angaben: ob mit deinen Daten trainiert wird und wo genau gehostet wird. Das kann sich im Enterprise-Vertrag klären, ist aber von außen nicht belegbar.

## Quellen

1. [Parloa, Datenschutzerklärung (Stand 24.07.2026)](https://www.iubenda.com/privacy-policy/77174341)
2. [Parloa Trust Center](https://trust.parloa.com/)
3. [Parloa, Produkt-Release 2026 (20.02.2026)](https://www.parloa.com/blog/parloa_product_release_2026/)
4. [AI Act, Artikel 50 (Transparenzpflichten)](https://artificialintelligenceact.eu/article/50/)
5. [Parloa, Enterprise Trust im KI-Kundenservice (Hosting auf Azure)](https://www.parloa.com/knowledge-hub/why-choose-parloa-vs-other-ai-vendors/)
