# Langdock im DSGVO-Check

> KI-Plattform für Unternehmen mit Chat, Assistenten und vielen Modellen, gehostet in der EU.

Kategorie: Assistenten · Anbieter: Langdock · geprüft am 25.10.2026

Langdock bündelt Sprachmodelle verschiedener Anbieter in einer Oberfläche mit Chat, eigenen Assistenten und Schnittstellen. Teams können Modelle wählen, Assistenten mit eigenen Dokumenten bauen und Rechte zentral steuern. Die Plattform richtet sich an Unternehmen, die einen kontrollierten Ersatz für private KI-Konten suchen.

## Datenschutz und EU AI Act

- **Anbieter und Sitz:** Langdock GmbH, Greifswalder Straße 212, 10405 Berlin. Auf einer Folgeseite kündigt Langdock eine Umstellung auf die Rechtsform SE an, ein Datum nennt die Seite nicht. [5]
- **Serverstandort:** Hosting über Microsoft Azure auf Servern innerhalb der EU. Eine konkrete Region nennen die abgerufenen Seiten nicht. Im AVV steht Microsoft Ireland als Unterauftragsverarbeiter mit Verarbeitung in der EU. [2]
- **Datenhaltung in der EU:** Ja, standardmäßig. Optional können Administratoren Modelle mit „Global Deployment“ aktivieren, bei denen die Inferenz auch in den USA oder weltweit stattfinden kann. Gespeichert wird laut AVV weiterhin in der EU. [2]
- **Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV):** Ja: Der AVV (Version 2.1, deutsche Fassung maßgeblich) ist Teil der Nutzungsbedingungen und gilt automatisch mit Nutzungsbeginn. [4]
- **Training mit deinen Daten:** Nein: Langdock nutzt Kundeninhalte nicht, um KI-Modelle zu entwickeln, zu trainieren oder zu verbessern. Die Modellanbieter sind vertraglich daran gebunden. [3]
- **Zertifizierungen:** ISO 27001 und SOC 2 Typ II laut Anbieter, Nachweise im Trust Center. BSI C5 nicht öffentlich angegeben. [1]
- **Einordnung EU AI Act:** Keine Einstufung der Plattform veröffentlicht. Die Nutzungsbedingungen verbieten Kunden den Einsatz für verbotene oder als Hochrisiko eingestufte KI-Anwendungen nach der Verordnung (EU) 2024/1689. [3]

**Datenschutz-Ampel: Grün.** Datenhaltung in der EU ist der Standard, ein AVV gilt automatisch und Kundeninhalte werden nicht zum Training genutzt. Achte darauf, dass Administratoren keine Global-Deployment-Modelle freischalten, wenn personenbezogene Daten die EU nicht verlassen sollen.

## Quellen

1. [Langdock, AI Security & Compliance (Hosting, Zertifizierungen)](https://langdock.com/security)
2. [Langdock, Data Processing Agreement Version 2.1 (Unterauftragsverarbeiter, Standorte, Drittländer)](https://langdock.com/dpa)
3. [Langdock, Terms of Use (Training, AI Act, anwendbares Recht)](https://langdock.com/terms)
4. [Langdock Docs, Legal und Compliance (AVV Teil der Nutzungsbedingungen)](https://docs.langdock.com/administration/legal-compliance)
5. [Langdock, About us (Sitz Berlin, Langdock GmbH)](https://langdock.com/about-us)
6. [Langdock SE, Europa-Seite (angekündigte Umstellung auf SE)](https://europe.langdock.com/)
