Checkliste · EU AI Act
Hey2Ai · Readiness-Dossier
Stand:

EU AI Act Readiness.

In rund einer Stunde verstehen, wo dein Unternehmen steht. Strukturiert prüfen, sauber dokumentieren, kontrolliert handeln.

Adressat Geschäftsführung, IT, Compliance
Lesedauer ca. 12 Minuten
Version 1.0
Hinweis. Diese Checkliste ist eine fachliche Orientierung, kein Rechtsrat. Sie stützt sich auf die Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung vom 12. Juli 2024. Verbindliche Auslegungen leisten Behörden und Anwaltskanzleien.
Checkliste · EU AI Act
01

Management Summary

Der EU AI Act gilt seit dem 1. August 2024 und tritt schrittweise in Kraft. Für Unternehmen heißt das: KI nicht mehr als Experiment betreiben, sondern kontrolliert einführen. Wer seine KI-Systeme jetzt erfasst, einordnet und dokumentiert, vermeidet späteren Rückbau.

Nächste Frist 2. Februar 2026: Verbotene KI-Praktiken untersagt. KI-Kompetenz für Mitarbeitende verpflichtend.

Ausgangslage

KI ist in vielen Unternehmen schon im Einsatz, oft ohne klares Inventar. Häufig laufen Tools, Copilots und Automatisierungen parallel, jeweils mit eigenen Berechtigungen und Datenflüssen.

Herausforderung

Der AI Act verlangt Risikoeinstufung, Transparenz und Dokumentation. Viele Pflichten greifen ab 2026 und 2027. Wer sie kurzfristig nachholt, riskiert teure Rückbauten und Akzeptanzprobleme im Team.

Empfehlung

Inventar aufnehmen, Rollen klären, Use Cases nach Risiko sortieren und Pflichten paketieren. Diese Checkliste führt strukturiert durch die Selbstprüfung. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Management-Implikation
1.

Verantwortlichkeit benennen. Eine Person, oft aus Compliance, IT oder Geschäftsführung, übernimmt das Thema. Ohne klaren Owner verläuft sich jede Selbstprüfung.

2.

Inventar vor Bewertung. Erst wissen, welche KI-Systeme im Haus sind, bevor man sie einordnet. Eingekaufte Tools, Eigenentwicklungen und Funktionen bestehender Software gehören dazu.

3.

Pflichten paketieren. Risikoeinstufung, Dokumentation und KI-Kompetenz parallel angehen. Einzeln verteilen sich die Aufwände, gemeinsam entsteht eine belastbare Grundlage für 2026 und 2027.

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Prüfungsschema

Fünf Schritte führen von der Erfassung bis zu konkreten Maßnahmen. Jeder Schritt hat ein klares Ergebnis und liefert die Grundlage für den nächsten.

01

Erfassen

Alle KI-Systeme im Unternehmen sammeln. Eingekaufte Tools, Eigenentwicklungen, KI-Funktionen in bestehender Software.

02

Einordnen

Rolle pro System bestimmen: Anbieter oder Betreiber. Die Pflichten unterscheiden sich erheblich.

03

Prüfen

Risikoklasse zuordnen: verboten, hoch, begrenzt, minimal. Annex III für Hochrisiko ist die wichtigste Liste.

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Bewerten

Pflichten je Klasse abgleichen. Was ist erfüllt, was offen, was bedarf einer Anpassung.

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Maßnahmen

Lücken priorisiert schließen. Verantwortlichkeiten, Termine und Aufwände festhalten.

Was du brauchst

Eine Tabelle mit allen KI-Systemen. Ein Verantwortlicher pro System. Zeit für strukturiertes Lesen, etwa eine Stunde initial. Spätere Aktualisierungen brauchen weniger.

Was am Ende steht

Ein KI-Inventar mit Risikoeinstufung, Rollenklarheit und Maßnahmenplan. Auditfähig vorbereitet, nachvollziehbar dokumentiert.

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Selbstprüfung. Teil 1.

Inventar und Rolle deiner KI-Systeme. Pro Punkt entscheidest du: erfüllt, offen, nicht zutreffend.

ABestandsaufnahme
A.1 Vollständiges KI-Inventar liegt vor.Alle KI-Systeme, KI-Funktionen in Standardsoftware und Eigenentwicklungen sind erfasst. Inklusive Copilots, Suchen mit KI und Automatisierungen mit LLM-Aufrufen. Art. 4
A.2 Anwendungszweck pro System dokumentiert.Wofür wird das System eingesetzt, welche Daten verarbeitet es, welche Personen sind betroffen. Art. 26
A.3 Verantwortliche Person je System benannt.Klar geregelt, wer für Konfiguration, Freigabe und Vorfälle zuständig ist. intern
A.4 Schatten-KI bewusst adressiert.Tools, die Mitarbeitende eigenständig nutzen, sind erfasst oder geregelt. Eine schriftliche KI-Richtlinie liegt vor. intern
BRolle nach AI Act
B.1 Rolle pro System bestimmt.Anbieter, wenn ein System entwickelt oder unter eigener Marke vermarktet wird. Betreiber, wenn ein KI-System in eigener Verantwortung genutzt wird. Art. 3
B.2 Wechsel der Rolle erkannt.Bei wesentlichen Anpassungen eines fremden Systems oder Vermarktung unter eigenem Namen kann aus einem Betreiber ein Anbieter werden, mit deutlich erweiterten Pflichten. Art. 25
B.3 Lieferanten-Pflichten geprüft.Bei eingekauften KI-Systemen ist geklärt, welche Dokumentation der Anbieter liefert, etwa Technische Doku und Konformitätserklärung. Art. 16
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Risikoklassifizierung.

Der EU AI Act ordnet KI-Systeme in vier Risikoklassen ein. Die Einstufung entscheidet, welche Pflichten gelten und ab wann.

VerbotenRisk · Stop
Soziales Scoring, manipulative Beeinflussung, ungezielte Gesichtsbild-Erfassung, Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildung, biometrische Kategorisierung sensibler Merkmale.Diese Praktiken dürfen ab dem 2. Februar 2026 nicht mehr eingesetzt werden.
Art. 5
HochrisikoHochrisiko
KI in kritischer Infrastruktur, in HR und Recruiting, in Bildung, in Kreditwürdigkeitsprüfung, in Strafverfolgung, in der Justiz oder als Sicherheitskomponente regulierter Produkte.Volle Pflichten: Risikomanagement, Datenqualität, Technische Doku, Logging, Transparenz, menschliche Aufsicht.
Annex III
Begrenztes RisikoTransparenz
Chatbots, Deepfakes, KI-erzeugte Inhalte, Emotionserkennung außerhalb verbotener Bereiche.Hinweispflichten gegenüber Nutzenden, klare Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte.
Art. 50
Minimales RisikoFrei nutzbar
Spam-Filter, Empfehlungen, KI in Spielen, Standard-Übersetzung.Keine besonderen Pflichten aus dem AI Act, allgemeine Sorgfalt und KI-Kompetenz bleiben.
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Selbstprüfung. Teil 2.

Pflichten für Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen. Diese Anforderungen gelten, wenn du ein KI-System unter eigenem Namen in Verkehr bringst oder wesentlich anpasst.

DHochrisiko: Anbieter-Pflichten
D.1 Risikomanagementsystem etabliert.Identifikation, Bewertung und Behandlung von Risiken über den gesamten Lebenszyklus. Wiederkehrend, dokumentiert. Art. 9
D.2 Daten-Governance steht.Trainings-, Validierungs- und Testdaten sind relevant, repräsentativ und auf Bias geprüft. Herkunft und Verarbeitung sind nachvollziehbar. Art. 10
D.3 Technische Dokumentation vorhanden.Beschreibung des Systems, des Trainings, der Architektur und der Leistungsmerkmale, ausreichend für eine behördliche Bewertung. Art. 11
D.4 Logging eingerichtet.Automatische Protokollierung relevanter Ereignisse, ausreichend für Rückverfolgung im Betrieb. Art. 12
D.5 Transparenz und Anweisungen für Betreiber.Verständliche Informationen zu Zweck, Grenzen und Anforderungen an menschliche Aufsicht. Art. 13
D.6 Menschliche Aufsicht möglich.Eingriffs- und Abschaltmöglichkeiten sind vorgesehen und in der Praxis nutzbar. Art. 14
D.7 Genauigkeit, Robustheit, Cybersicherheit.Belegte Leistungswerte, Resilienz gegenüber Fehlern und Angriffen. Art. 15
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Selbstprüfung. Teil 3.

Pflichten für Betreiber von Hochrisiko-Systemen und Anforderungen, die unabhängig von der Risikoklasse für alle gelten.

EHochrisiko: Betreiber-Pflichten
E.1 Anweisungen befolgt.Das System wird gemäß den Vorgaben des Anbieters genutzt. Abweichungen sind dokumentiert. Art. 26
E.2 Logs werden aufbewahrt.Mindestens sechs Monate, soweit unter eigener Kontrolle. Art. 26
E.3 Beschäftigte informiert.Wer am Arbeitsplatz von einem Hochrisiko-System betroffen ist, wurde informiert. Art. 26
E.4 Grundrechte-Folgenabschätzung erstellt.Soweit anwendbar, etwa für öffentliche Stellen oder bestimmte Anwendungen, vor der ersten Nutzung. Art. 27
FAllgemeine Pflichten und Transparenz
F.1 KI-Kompetenz gesichert.Mitarbeitende, die KI-Systeme entwickeln oder einsetzen, verfügen über ein angemessenes Verständnis. Schulungen sind dokumentiert. Art. 4
F.2 KI-Kennzeichnung umgesetzt.Chatbots als KI erkennbar, KI-erzeugte Bilder, Videos und Texte gekennzeichnet, soweit erforderlich. Art. 50
F.3 Vorfallsmeldung geregelt.Prozess für die Meldung schwerwiegender Vorfälle innerhalb der gesetzten Fristen ist beschrieben und einer Person zugewiesen. Art. 73
F.4 DSGVO-Schnittstelle adressiert.Datenschutz-Folgenabschätzung, Rechtsgrundlagen und Betroffenenrechte sind mit dem KI-Einsatz abgestimmt. DSGVO
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Glossar und nächste Schritte.

Die wichtigsten Begriffe in einer Zeile, gefolgt von einem klaren Vorschlag, wie es nach der Selbstprüfung weitergeht.

Definitionen
Begriff Definition Referenz
KI-System Maschinengestütztes System, das mit einem gewissen Maß an Autonomie operiert, sich anpassen kann und aus Eingaben Vorhersagen, Empfehlungen oder Entscheidungen ableitet. Art. 3 Nr. 1
Anbieter Wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt. Art. 3 Nr. 3
Betreiber Wer ein KI-System in eigener Verantwortung nutzt, ausgenommen rein private und nicht berufliche Tätigkeiten. Art. 3 Nr. 4
Hochrisiko KI-Systeme aus den in Annex III genannten Bereichen oder als Sicherheitskomponente regulierter Produkte. Art. 6 / Annex III
GPAI General-Purpose AI Model. Ein Basismodell mit breiter Anwendbarkeit, etwa große Sprachmodelle. Eigene Pflichten für Anbieter solcher Modelle. Art. 51 ff.
KI-Kompetenz Ausreichendes Verständnis, um KI-Systeme im Arbeitsumfeld informiert zu nutzen. Pflicht ab 2. Februar 2026. Art. 4
Konformitätsbewertung Verfahren zum Nachweis, dass ein Hochrisiko-System die Anforderungen erfüllt. Voraussetzung für CE-Kennzeichnung. Art. 43
Empfehlung

Wenn die Checkliste mehr offene als grüne Punkte zeigt.

Die typische Lücke ist nicht ein einzelnes System, sondern fehlende Struktur. Ein 30-Minuten-Gespräch klärt, wo der Hebel am größten ist. Ohne Vertriebsdruck, ohne Folien.

info@hey2.ai